Perücke auf Rezept: So bezuschusst die Krankenkasse Ihre Perücke
Wer zahlt, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie die Abrechnung Schritt für Schritt funktioniert. Wir sind Partner aller großen Krankenkassen und übernehmen die komplette Abwicklung des Kassenanteils.
- Bei krankheitsbedingtem Haarverlust zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss, nicht den vollen Preis.
- Grundlage ist ein ärztliches Rezept (Verordnung „Haarersatz“).
- Sie müssen nicht den vollen Preis vorstrecken: Wir rechnen den Kassenanteil direkt ab, Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.
- Österreich: ärztliche Verordnung. Schweiz: über die Versicherung, mit Kostenschätzung.
- Gilt ebenso für Haarteile und Topper – auch sie werden bei medizinischer Notwendigkeit bezuschusst.
Zahlt die Krankenkasse eine Perücke?
Ist der Haarverlust krankheitsbedingt, etwa durch eine Chemotherapie, eine Alopezie oder andere medizinische Ursachen, gilt die Perücke als Hilfsmittel. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich dann an den Kosten. Wichtig zu wissen: Die Kasse übernimmt nicht den vollen Preis, sondern gewährt einen Zuschuss. Den verbleibenden Eigenanteil tragen Sie selbst, gerade bei hochwertigen Echthaarperücken ist er meist höher.
Grundlage für den Zuschuss ist immer eine ärztliche Verordnung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt ein Rezept mit der Diagnose und dem Hinweis „Perücke“ beziehungsweise „Haarersatz“ aus. Mit diesem Rezept reichen Sie den Antrag bei Ihrer Kasse ein, oder Sie überlassen das einfach uns.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Wie viel die Krankenkasse beisteuert, ist nicht einheitlich geregelt. Jede Kasse legt einen eigenen Festbetrag fest, an dem sie sich beteiligt. Die Höhe hängt unter anderem vom gewählten Material ab:
- Echthaarperücke: höherer Festbetrag möglich, dafür meist auch ein höherer Eigenanteil.
- Mixhaarperücke: liegt preislich und beim Zuschuss dazwischen.
- Kunsthaarperücke: niedrigerer Festbetrag, der Zuschuss deckt hier oft einen großen Teil der Kosten.
Gut zu wissenDie genaue Höhe Ihres Zuschusses erfragen wir bei der Beratung gerne gemeinsam mit Ihnen. So wissen Sie vorab, mit welchem Eigenanteil Sie rechnen.
In 3 Schritten zur bezuschussten Perücke
Die Abrechnung über die Krankenkasse ist bei uns unkompliziert. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen, den Papierkram übernehmen wir.
Rezept vom Arzt
Lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine Verordnung für „Haarersatz“ ausstellen. Bringen Sie das Rezept einfach zum Termin mit.
Beratung & Auswahl
In Ruhe finden wir gemeinsam Ihr Modell aus über 250 Perücken vor Ort und klären Zuschuss und Eigenanteil transparent.
Wir rechnen ab
Den Kassenanteil rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil, ganz ohne Vorkasse.
Mit welchen Krankenkassen arbeiten wir?
Wir rechnen mit allen gesetzlichen und vielen privaten Krankenkassen ab, darunter die größten Kassen Deutschlands:
- Techniker Krankenkasse (TK)
- BARMER
- DAK-Gesundheit
- AOK – Die Gesundheitskasse
- IKK classic
- KKH Kaufmännische Krankenkasse
… sowie zahlreiche weitere gesetzliche und private Kassen. Ihre Kasse ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an, in aller Regel können wir auch dort abrechnen.
Österreich & Schweiz
In Österreich beteiligt sich die Krankenkasse über eine ärztliche Verordnung ebenfalls mit einem Zuschuss an den Kosten für eine Perücke. In unserem Studio in Wien beraten wir Sie zum Ablauf und zur Beantragung.
In der Schweiz hängt die Beteiligung von Ihrer Versicherung ab. Häufig besteht die Möglichkeit eines Zuschusses. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung, damit Sie Klarheit haben. Sprechen Sie unser Studio in Zürich an.

Ihre Perücke mit Kassenzuschuss finden
Bringen Sie Ihr Rezept mit, wir kümmern uns um den Rest. In einer kostenlosen Beratung finden Sie aus über 250 Modellen Ihre Perücke und wir rechnen den Zuschuss direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ihre Fragen
Muss ich die Perücke erst selbst bezahlen?
Nein. Sie müssen nicht den vollen Preis vorstrecken und auf eine Erstattung warten. Wir rechnen den Kassenanteil direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.
Welches Rezept brauche ich?
Eine ärztliche Verordnung mit der Diagnose und dem Vermerk Perücke oder Haarersatz. Ausstellen kann sie zum Beispiel Ihre Hausärztin, Hautärztin oder die behandelnde Klinik.
Übernimmt die Kasse die komplette Perücke?
Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag als Zuschuss. Bei einfachen Modellen deckt dieser die Kosten oft vollständig, es bleibt dann nur die gesetzliche Rezeptgebühr von 10 €. Bei hochwertigeren Modellen verbleibt ein Eigenanteil. Wir klären das vorab transparent mit Ihnen.
Brauche ich für eine Echthaarperücke einen Allergienachweis?
Für eine Echthaarperücke verlangen manche Krankenkassen zusätzlich einen ärztlichen Nachweis, dass Kunstfaser nicht vertragen wird, da der Zuschuss für Echthaar höher ausfällt. Für eine Kunsthaarperücke ist das nicht nötig. Wir sagen Ihnen in der Beratung, was Ihre Kasse im Einzelfall benötigt.
Warum sollte ich zu einem zertifizierten Studio gehen?
Krankenkassen rechnen nur mit präqualifizierten, zertifizierten Zweithaarstudios ab. O.C. WOMEN'S HAIR erfüllt diese Voraussetzungen – geschultes Personal, geeignete Räume und ein geprüftes Sortiment – und wird regelmäßig neu zertifiziert. Für Sie bedeutet das eine reibungslose Abrechnung und geprüfte Qualität.
Wie oft steht mir ein Zuschuss zu?
In der Regel beteiligt sich die Kasse bei fortbestehendem Bedarf wiederkehrend an einer neuen Perücke. Die genauen Fristen unterscheiden sich je nach Kasse, auch dazu beraten wir Sie gerne.
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