Was muss auf dem Rezept für eine Perücke stehen? Checkliste & ICD-10-Codes
Diagnose, Vermerk „Haarersatz“, Ausstellungsdatum: Diese Angaben gehören auf das Rezept für Ihre Perücke. Mit Checkliste, 28-Tage-Frist und den ICD-10-Codes für Alopezie seit Februar 2026.
- Drei Angaben zählen: die Diagnose (idealerweise als ICD-10-Code), der Vermerk „Perücke“ oder „Haarersatz“ und ein aktuelles Ausstellungsdatum.
- Das Rezept darf bei der Einreichung nicht älter als 28 Tage sein.
- Seit dem 1. Februar 2026 gelten spezifische ICD-10-Codes für Alopezie, z. B. L63.0 oder L66.-.
- Bei einer Krebserkrankung genügt auch der ICD-10-Code der Grunderkrankung.
- Wir prüfen Ihr Rezept vor der Einreichung – bringen Sie es einfach zum Termin mit.
Die drei Angaben im Überblick
Das Rezept für eine Perücke ist ein gewöhnliches Kassenrezept (Muster 16), das Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt. Damit die Krankenkasse den Zuschuss zügig bewilligen kann, kommt es vor allem auf drei Angaben an:
Diagnose als ICD-10-Code
Idealerweise ist die Diagnose direkt als ICD-10-Code vermerkt, also mit dem ärztlichen Diagnose-Schlüssel. Das erleichtert der Krankenkasse Prüfung und Abrechnung.
Vermerk „Perücke“ oder „Haarersatz“
Aus dem Rezept muss klar hervorgehen, was verordnet wird. Der Vermerk „Perücke“ oder „Haarersatz“ genügt.
Aktuelles Ausstellungsdatum
Das Rezept darf bei der Einreichung nicht älter als 28 Tage sein. Achten Sie deshalb auf ein aktuelles Datum.
Gut zu wissenEin fehlender oder unleserlicher ICD-10-Code gehört zu den häufigsten Gründen für Rückfragen der Krankenkasse. Wir prüfen Ihr Rezept deshalb vor der Einreichung, bringen Sie es einfach zum Termin mit.
Wie lange ist das Rezept gültig?
Für die Verordnung gilt eine Frist von 28 Tagen: Zum Zeitpunkt der Einreichung bei der Krankenkasse darf das Rezept nicht älter sein. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin deshalb am besten zeitnah nach dem Arztbesuch, oder lassen Sie sich das Rezept erst kurz vor dem Termin ausstellen.
Ist die Frist bereits verstrichen, ist das kein Grund zur Sorge: Ihre Arztpraxis stellt in der Regel unkompliziert eine neue Verordnung aus.
ICD-10-Codes für Alopezie
Der ICD-10-Code ist die international einheitliche Verschlüsselung einer Diagnose, vereinfacht gesagt ein standardisiertes Kürzel für die Erkrankung. Für die Krankenkasse ist er der Nachweis, dass Ihr Haarverlust medizinisch begründet ist. Ihre Arztpraxis kennt den passenden Code aus ihrer Software.
Seit dem 1. Februar 2026 gelten für die Versorgung mit Kunsthaarperücken (Voll- und Teilbereich, Tragedauer ca. 12 Monate) spezifische ICD-10-Codes:
- L63.0 – Alopecia totalis
- L63.1 – Alopecia universalis
- L64.8 / L64.9 – Androgenetische Alopezie
- L66.- – Narbige Alopezie (z. B. L66.0–L66.9)
- Q84.0 – Angeborene Alopezie
Fragen Sie beim Ausstellen einfach kurz nach, ob der passende Code auf dem Rezept vermerkt ist.
Rezept bei einer Krebsdiagnose
Bei Haarverlust infolge einer Krebserkrankung, etwa durch eine Chemotherapie, gibt es zwei Möglichkeiten für die Kennzeichnung auf dem Rezept, beide werden akzeptiert:
- die Angabe eines passenden Alopezie-ICD-10-Codes, oder
- die Angabe des ICD-10-Codes der zugrunde liegenden Krebserkrankung.
Oft stellt die behandelnde Klinik oder Onkologie die Verordnung direkt mit aus. Sprechen Sie Ihr Behandlungsteam am besten frühzeitig darauf an, dann sind Sie vorbereitet, bevor der Haarausfall einsetzt.
Wir prüfen Ihr Rezept
Sie müssen die Anforderungen nicht selbst im Blick behalten: Bringen Sie Ihre Verordnung einfach zum Beratungstermin mit. Wir prüfen alle Angaben, sagen Ihnen genau, falls etwas nachgetragen werden sollte, und rechnen den Kassenanteil anschließend direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil.
Wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie die Abrechnung Schritt für Schritt funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeber Perücke auf Rezept.
Österreich & Schweiz
In Österreich ist die Grundlage ebenfalls eine ärztliche Verordnung mit der Diagnose. In unserem Studio in Wien beraten wir Sie zum Ablauf und zur Beantragung.
In der Schweiz läuft die Beteiligung über Ihre Versicherung, ein Rezept im deutschen Sinn gibt es hier nicht. Gerne erstellen wir Ihnen vorab eine Kostenschätzung, sprechen Sie unser Studio in Zürich an.

Rezept mitbringen – wir kümmern uns um den Rest
Bringen Sie Ihre Verordnung einfach zum Termin mit: Wir prüfen alle Angaben vor der Einreichung, klären Zuschuss und Eigenanteil transparent und rechnen den Kassenanteil direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Ihre Fragen
Wer darf das Rezept für eine Perücke ausstellen?
Jede Ärztin und jeder Arzt, zum Beispiel Ihre Hausarzt- oder Hautarztpraxis. Bei einer Krebserkrankung stellt oft die behandelnde Klinik oder Onkologie die Verordnung direkt mit aus.
Wie lange ist das Rezept gültig?
Zum Zeitpunkt der Einreichung bei der Krankenkasse darf das Rezept nicht älter als 28 Tage sein. Ist die Frist verstrichen, stellt Ihre Arztpraxis in der Regel unkompliziert eine neue Verordnung aus.
Was passiert, wenn der ICD-10-Code fehlt?
Ein fehlender oder unleserlicher Diagnosecode gehört zu den häufigsten Gründen für Rückfragen der Kasse. Wir prüfen Ihr Rezept vor der Einreichung und sagen Ihnen genau, was Ihre Praxis gegebenenfalls nachtragen sollte.
Welcher Code gehört bei einer Chemotherapie auf das Rezept?
Beides ist möglich: ein passender Alopezie-ICD-10-Code oder der Code der zugrunde liegenden Krebserkrankung. Die Krankenkassen akzeptieren beide Varianten.
Muss auf dem Rezept stehen, ob es Echthaar oder Kunsthaar sein soll?
Nein, der Vermerk „Perücke“ oder „Haarersatz“ genügt. Für eine Echthaarperücke verlangen manche Krankenkassen zusätzlich einen ärztlichen Nachweis, dass Kunstfaser nicht vertragen wird. Wir sagen Ihnen in der Beratung, was Ihre Kasse benötigt.
Brauche ich für eine Folgeversorgung ein neues Rezept?
Ja. Jede neue Versorgung braucht eine aktuelle ärztliche Verordnung, auch wenn die Diagnose unverändert ist. Die Fristen der Kassen für eine Folgeperücke unterscheiden sich, dazu beraten wir Sie gerne.
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